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Rechtsprechung
   BFH, 16.04.1953 - IV 119/52 S   

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https://dejure.org/1953,417
BFH, 16.04.1953 - IV 119/52 S (https://dejure.org/1953,417)
BFH, Entscheidung vom 16.04.1953 - IV 119/52 S (https://dejure.org/1953,417)
BFH, Entscheidung vom 16. April 1953 - IV 119/52 S (https://dejure.org/1953,417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung der Preisentwicklung in angemessener Zeit bei Beeinflussung der Preise von Importwaren durch ungewöhnliche Umstände - Festsetzung des Wertes nach § 20 des D-Markbilanzgesetzes (DMBG) - Beachtung der wirtschaftlichen Betrachtung des Tatbestandes bei der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 496
  • DB 1953, 634
  • BStBl III 1953, 192
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RFH, 30.05.1933 - VI A 1657/32
    Auszug aus BFH, 16.04.1953 - IV 119/52 S
    Nach der Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 1657/32 vom 30. Mai 1933, Reichssteuerblatt S. 1012, Slg. Bd. 33 S. 215, ist der Kaufmann an die Börsen- und Marktpreise dann nicht gebunden, wenn vorübergehende, völlig außergewöhnliche Umstände sie beeinflußt haben.
  • RFH, 14.03.1939 - I 72/39
    Auszug aus BFH, 16.04.1953 - IV 119/52 S
    Die Entscheidung des Reichsfinanzhofs I 72/39 vom 14. März 1939, Reichssteuerblatt S. 746, Slg. Bd. 46 S. 304, führt aus, daß augenblickliche Wertschwankungen, bei denen der Kaufmann nach Lage der Verhältnisse damit rechnen kann, daß sie sich in angemessener Zeit durch Wertsteigerungen wieder ausgleichen (noch nicht endgültiger Verlust), nicht berücksichtigt werden müssen.
  • BFH, 09.05.1957 - IV 107/55 U

    Bedeutung der Änderung des Umrechnungskurses des US-Dollars zur DM für die

    Die Kursänderung des Dollars sei ein ungewöhnlicher Umstand im Sinne der Entscheidung des Senats IV 119/52 S vom 16. April 1953 (Slg. Bd. 57 S. 496, Bundessteuerblatt - BStBl- 1953 III S. 192).

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 119/52 S vom 16. April 1953 sei nicht anwendbar, da es nicht auf die Frage der Änderung des Dollarkurses bezogen werden könne, sondern sich nur mit der Frage der Preisentwicklung auf dem Weltmarkt befasse.

    Der Bf. sei der Ansicht, daß nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 119/52 S vom 16. April 1953 hätte verfahren werden, und die Entwicklung des Dollarkurses kurz nach dem 31. August 1949 hätte berücksichtigt werden müssen.

    Für Importwaren ist die Bewertung nach § 20, 00 DMBG vorzunehmen (siehe dazu Urteil des erkennenden Senats IV 119/52 S vom 16. April 1953).

    Streitig ist, ob diese nach dem Bewertungsstichtag erfolgte Kursänderung der Umrechnung zum 31. August 1949 zugrundegelegt werden kann, wie der Bf. unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senates IV 119/52 S vom 16. April 1953 begehrt, da es sich um gewöhnliche Umstände im Sinne des Urteils gehandelt habe, oder ob es sich, wie das Finanzgericht annimmt, um einen nach dem Bewertungsstichtag liegenden unbeachtlichen Vorgang handelt.

  • BFH, 23.09.1958 - I 19/57 U

    Bewertung von Grundstücken des Umlaufvermögens in der DM-Eröffnungsbilanz

    Es sei nicht angebracht, die Steuerpflichtige in Härtefällen auf die Anwendbarkeit des § 131 der Reichsabgabenordnung (AO) zu verweisen; vielmehr seien, soweit möglich, bereits bei der Auslegung eines Gesetzes unbillige Auswirkungen in Betracht zu ziehen (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 119/52 S vom 16. April 1953, Bundessteuerblatt - BStBl - 1953 III S. 192, Slg. Bd. 57 S. 496).

    Der Hinweis des Finanzgerichts auf die Rechtsgrundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 119/52 S greift nicht durch.

  • BFH, 26.01.1956 - IV 566/54 U

    Bestimmung des Teilwerts - Berücksichtigung der eigenen Auffassung des Kaufmannes

    Der Bundesfinanzhof hat wohl in der Entscheidung IV 119/52 S vom 16. April 1953, Slg. Bd. 57 S. 496, BStBl 1953 III S. 192, anerkannt, daß der Kaufmann bei starken Preisschwankungen berechtigt ist, einen mittleren Wert einzusetzen, insbesondere, wenn am Bilanzstichtag ein Börsenpreis gegeben ist, der der Preisentwicklung 6 Wochen vor und nach dem Stichtag widerspricht.
  • BFH, 12.12.1957 - IV 10/57 U

    Auslegung eines Antrags einer Steuerpflichtigen als Rechtsmittel oder als

    Wie der Bundesfinanzhof aber schon wiederholt ausgesprochen hat, ist dann, wenn sich ein Ergebnis nach Auffassung der Beteiligten als unbillig erweist, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob es auch tatsächlich dem Sinn und dem Zweck der in Betracht kommenden Vorschrift entspricht, oder ob sich nicht bei wirtschaftlicher Betrachtung des Tatbestandes ein anderes Ergebnis als zutreffend im Sinne der vom Gesetz selbst gegebenen Auslegungsregel des § 1 Abs. 2 und 3 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) erweist (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 119/52 S vom 16. April 1953 - Slg. Bd. 57 S. 496, BStBl 1953 III S. 192 - und IV 241/52 U vom 3. Dezember 1953 - Slg. Bd. 58 S. 417, BStBl 1954 III S. 72 -).
  • BFH, 15.11.1957 - VI 79/55 U

    Abzugsfähigkeit von jährlichen Erbschaftssteuerzahlungen als Sonderausgaben bei

    Wie der Bundesfinanzhof schon mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteile IV 119/52 S vom 16. April 1953 - Slg. Bd. 57 S. 496, Bundessteuerblatt (BStBl) 1953 III S. 192 -, und IV 241/52 U vom 3. Dezember 1953 - Slg. Bd. 58 S. 417, BStBl 1954 III S. 72-), muß vielmehr stets die ausreichende Beachtung des § 1 Abs. 2 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) bei der Auslegung des Gesetzes geprüft werden, wenn das wirtschaftliche Ergebnis einer formell-rechtlichen Betrachtungsweise so untragbar ist, daß eine Abhilfe nach § 131 AO notwendig erscheint.
  • BFH, 17.07.1956 - I 292/55 U

    Steuerrechtliche Bewertung von Importwaren - Ermittlung des Teilwerts - Bewertung

    Da es im einzelnen Fall schwer erkennbar ist, auf welchen an einem bestimmten Stichtag vorliegenden Tatsachen ein Marktpreis beruht, hat der Bundesfinanzhof der bezeichneten Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs im Grundsatz folgend bei Waren, deren Preise stark schwanken, insbesondere bei Importwaren zugelassen, daß die Preisentwicklung an den internationalen Märkten etwa vier bis sechs Wochen vor und nach dem Bilanzstichtag berücksichtigt werden darf (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 119/52 S vom 16. April 1953, Slg. Bd. 57 S. 496, Bundessteuerblatt - BStBl - 1953 III S. 192, und IV 566/54 U vom 26. Januar 1956, BStBl 1956 III S. 113).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.05.1953 - III 23/53 S   

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https://dejure.org/1953,1925
BFH, 08.05.1953 - III 23/53 S (https://dejure.org/1953,1925)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1953 - III 23/53 S (https://dejure.org/1953,1925)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1953 - III 23/53 S (https://dejure.org/1953,1925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung als wesentliche Bestandteile im Einheitswert eines Einfamilienhauses - Beurteilung von Möbeln nach Einbau als wesentliche Bestandteile des Grundvermögens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 495
  • BStBl III 1953, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 26.11.1936 - III A 160/36
    Auszug aus BFH, 08.05.1953 - III 23/53 S
    Es gehören dazu auch die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen: § 94 Abs. 1 und 2 BGB (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs III A 160/36 vom 26. November 1936 in Steuerrechtskartei Nr. 9 zu § 50 Abs. 1 RBewG).
  • BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69

    Einbauküchen - Wesentliche Bestandteile - Gebäude - Gebäudeteile - Seitenwände -

    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil III 23/53 S vom 8. Mai 1953 (BFH 57, 495, BStBl III 1953, 192).
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